Nein zum Schnüffelstaat: Bündnis ergreift das Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) sieht massive Verschärfungen beim Staatsschutz vor, die dem Schnüffelstaat Tür und Tor öffnen. An einer Medienkonferenz in Bern kündigte das „Bündnis gegen den Schnüffelstaat“ heute deshalb das Referendum gegen das unnötige und gefährliche Gesetz an.
Am 25. September verabschiedete das Parlament das neue NDG, das die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausbaut. Ohne Verdacht soll es dem Staatsschutz in Zukunft erlaubt sein die Privatsphäre und die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren und deren Leben zu überwachen. An einer Medienkonferenz präsentierte das „Bündnis gegen den Schnüffelstaat“ die Gründe für das Referendum gegen das Überwachungsgesetz.
„Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden und der NSA-Affäre wissen wir alle, wie umfassend Geheimdienste mit modernen technischen Mitteln die Privatsphäre ihrer Bürgerinnen und Bürger überwachen und in deren Grundrechte eingreifen können“, führte JUSO-Präsident Fabian Molina aus. Genau deshalb müssten der staatlichen Überwachung enge gesetzliche Grenzen gesetzt werden, was das neue Gesetz nicht tut.
Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen Schweiz, erklärte: „Das neue Gesetz führt zu einer Verschmelzung der Kompetenten von Strafverfolgung und Nachrichtendienst und setzt bewährte Prinzipen unseres Rechtsstaates aufs Spiel. In einem Rechtsstaat liegt die Kompetenz zur Ermittlung und Überwachung bei den zivilen Untersuchungsbehörden und nicht beim Geheimdienst.“
Für SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab ist klar: „Präventive Überwachung ist verwerflich, weil sie eine Verletzung der Privatsphäre ohne begründeten Verdacht bedeutet. Es ist anerkannt, dass sie ein bedeutender Eingriff in die Privatsphäre darstellen, alleine schon wegen der Unschuldsvermutung. Daher ist es notwendig, dass diese auf der Basis eines begründeten Verdachts einer schweren Straftat und unter gerichtlicher Kontrolle durchgeführt wird, nicht auf der Grundlage von falschen Tatsachen oder intuitiven Annahmen, wie der Teilnahme an einer Demonstration oder eines ungepflegten Hipster-Bartes.“
„Der Nachrichtendienst soll mit dem neuen Gesetz Kompetenzen erhalten, die es bisher in der Schweiz überhaupt nicht gab, oder die der Strafverfolgung vorbehalten gewesen sind“, erläuterte Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident von Grundrechte.ch. „Das NDG würde somit absehbar zu einer schwer wiegenden Verletzung der Grundrechte zahlreicher Personen führen.“
Insbesondere durch die Kabelaufklärung würden die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in schwerwiegender Weise verletzt, wie Simon Gantenbein von der Digitalen Gesellschaft ausführte: „Wir alle werden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige. Das haben mittlerweile auch die Befürworter eingeräumt. Überwachung beginnt bereits mit dem Erfassen und Aufzeichnen von Informationen. Darum ist die Kabelaufklärung eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung und verletzt unsere Grundrechte eklatant.“
Die Unterschriftensammlung fürs Referendum beginnt voraussichtlich am 6. Oktober. Alle Beiträge der Medienkonferenz finden Sie hier.